3. Newsletter Ausgabe 03/2023

3. Newsletter Ausgabe 03/2023

Brandenburg: Jahresgespräch mit Landwirtschaftsminister Vogel

Im Februar fand das Jahresgespräch des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e. V. mit Axel Vogel (Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg) gemeinsam mit Vertretern der brandenburgischen Agrargenossenschaften statt. Dabei kamen vor allem die Zukunft der Tierhaltung sowie die geplanten Regelungen zum Agrarstrukturgesetz zur Sprache. Deutlich gemacht wurde auch, dass die Agrargenossenschaften trotz ihrer zukunftsweisenden Rechtsform immer noch gegen Ungleichbehandlungen – etwa bei der Junglandwirteförderung – zu kämpfen haben.

Managementprogramm für Führungskräfte fast ausgebucht

Anfang Januar haben wir Ihnen in unserem Newsletter das neue Schulungsprogramm Managementqualifikation für (Nachwuchs-)Führungskräfte vorgestellt. Das Angebot findet große Zustimmung und ist bis auf wenige Plätze ausgebucht. Wir werden nun die gesamte Seminarreihe für Sie neu auflegen. Neue Termine sind in Kürze verfügbar. Schauen Sie auf der Internetseite der GenoAkademie vorbei.

Förderprogramm für Energiegenossenschaften in Thüringen

Um Gründungen von Bürgergenossenschaften in Thüringen zu ermöglichen, gibt es hierfür im laufenden Jahr einen neuen Zuschuss-Fonds.

Im „Bürgerenergiefonds" stehen für dieses Jahr 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsunterlagen sind online bei der Thüringer Aufbaubank abrufbar.
Einen Zuschuss können Genossenschaften für die Planungs- und Startphase von Projekten erhalten, z. B. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung, dem Genehmigungsverfahren und der Öffentlichkeitsarbeit. Für eine solche Förderung hat sich der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. starkgemacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was machen Sie beim Genossenschaftsverband?
Ich heiße Theresa Zicker, bin 32 Jahre alt und arbeite seit Mai 2021 als Beraterin in der Abteilung Betreuung und Beratung Genossenschaften Schwerin/Berlin am Standort Schwerin. Bevor ich zum Genossenschaftsverband kam, habe ich Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Pflanzenproduktion und Umwelt an der Universität Rostock studiert und war anschließend einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Pflanzenbau in Rostock tätig. Aufgewachsen bin ich auf einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb mit Ackerbau und Milchvieh in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Beraterin beim Verband?
Ich kümmere mich um die betriebswirtschaftliche Beratung und hier vor allem um den Arbeitskreis Pflanzenproduktion und den Schwerpunkt Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?
Das kommt sehr auf den Wochentag an ;) Am Montag fahre ich gerne nach Schwerin ins Büro, um Absprachen mit den Kollegen zu treffen. Die anderen Tage bin ich im Home-Office oder in den Betrieben unterwegs. Durch die verschiedenen Aufgaben und Projekte ist es thematisch recht abwechslungsreich und durch die ein oder andere Videokonferenz immer wieder sehr schön, die Kollegen auch im Home-Office zu sehen.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Meine Freizeit verbringe ich am liebsten mit meiner Familie und einmal in der Woche geht es für mich zum Chor.

Theresa Zicker

Beraterin

Beim Boden- und Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern am 23.02.2023 in Linstow stand die neue Düngelandesverordnung MV im Mittelpunkt, zu der Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, ausführlich referierte. Dabei stellte Backhaus deutlich heraus, dass die Nitratbelastung des Grundwassers ein real existierendes Problem ist, welches gesundheitliche, ökologische, aber auch wirtschaftliche Risiken birgt, sodass dieses Problem gemeinsam angegangen werden muss. Mit der neuen Düngelandesverordnung sind insgesamt 32 Prozent statt bisher 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von den verschärften Regelungen der Düngeverordnung betroffen. Dies entspricht einem Flächenumfang von ca. 430.000 ha und betrifft knapp 2.750 Betriebe.

Im Anschluss referierte Frau Dr. Ines Bull von der Landesforschungsanstalt (LFA) des Landes Mecklenburg-Vorpommern und stellte anhand eines in Gülzow laufenden Dauerversuchs Ergebnisse zum Einfluss des mehrjährigen N-Saldos auf die Nitratauswaschung dar. Die Landesforschung kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Stickstoffdüngung grundsätzlich einen Einfluss auf die Nitratkonzentration und Nitratauswaschung hat, dies vor allem aber dann, wenn die zu Kulturen gegebenen Stickstoffdüngermengen über dem nach der Düngeverordnung festgelegten Düngebedarf liegen, sodass die Einhaltung der vorgegebenen Düngungsobergrenzen essenziell wichtig ist. Um die Nitratkonzentration im Sickerwasser weiter reduzieren zu können, müssen daher mehr Kulturen angebaut werden, die auch im Herbst viel Stickstoff aufnehmen können, sodass der Zwischenfruchtanbau weiter vorangebracht und gefördert werden muss.

Auch die zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) stellte neue Regelungen in Aussicht, die auf die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich im dritten Quartal 2023 zukommt. Hierbei handelt es sich um die geplante Einführung des Herkunfts- und Identifikationssystems Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (HIN) MV. Diese Nährstoffdatenbank soll einem breiten Monitoring im Rahmen der Düngeverordnung dienen und den Landwirtschaftsbetrieben bei der Erfüllung düngerechtlicher Vorgaben mehr Rechtssicherheit bieten. Hierfür werden verschiedene Module freigeschaltet, durch die die Landwirtschaftsbetriebe ihren Pflichten im Rahmen der Düngeverordnung fristgerecht nachkommen können.

Dies beinhaltet nach Angaben von Felix Holst, Leiter der LFB, zunächst Folgendes:

  • Düngebedarfsermittlung der Nährstoffe N und P sowie deren Düngung auf Einzelschlagebene,
  • gesamtbetriebliche Zusammenfassung der N- und P-Bedarfe sowie der aufgebrachten N- und P-Mengen,
  • Ermittlung des N-Anfalls aus organisch und organisch-mineralischen Düngemitteln (170 kg N/ha).

Herr Holst wies in seinem Vortrag auch auf die Änderungen zur Stoffstrombilanzverordnung ab dem 01.01.2023 hin, wodurch nun

  • Betriebe mit mehr als 20 ha LN oder mehr als 50 GV,
  • Betriebe mit ≤ 20 ha LN oder ≤ 50 GVE, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, und
  • Betriebe mit einer Biogasanlage, die Wirtschaftsdünger einsetzen/aufnehmen,

verpflichtet sind, auf der Bezugsebene des landwirtschaftlichen Betriebes in einer „Hof-Tor-Bilanz“ die Zufuhr und Abgabe von N und P zu bilanzieren. Diese Regelung betrifft alle im Bundesgebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe, die die oben genannten Kriterien erfüllen.

Die AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH unterstützt Sie gern bei der Durchführung dieser Bilanzierung und/oder bei anderweitigen Fragen zur Umsetzung der Vorgaben der Düngeverordnung. Nehmen Sie gern Kontakt mit Madlen Körner oder Katrin Wacker-Fester auf.

Alle Vorträge können auf der folgenden Internetseite noch einmal nachvollzogen werden:

Ökologischer Landbau (landwirtschaft-mv.de)

Katrin Wacker-Fester Profil bild

Katrin Wacker-Fester

Agrarberaterin

Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Thema der öffentlichen Debatte über Landwirtschaft, sondern die zentrale Aufgabe für die zukünftige Aufstellung eines Betriebes. Denn nachhaltig agierende Betriebe sind wirtschaftlich erfolgreicher. Fördergelder werden immer stärker an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft und Abnehmer der Erzeugnisse steigern die Anforderungen an ihre Lieferanten. Das sind vor allem wirtschaftliche Gründe, um sich mit Fragen der Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Unsere Erfahrung zeigt aber auch, dass Nachhaltigkeit bei der Fachkräftegewinnung ein ganz wichtiger Faktor ist.

Wer sich dem Thema sachlich und professionell für seinen Betrieb nähern will, um die geforderten Anforderungen zu erfüllen, dem hilft die kompakte RISE-Analyse.

Die Vorteile der RISE-Analyse gegenüber anderen Auswertungsmodellen liegen darin, dass alle Perspektiven und der gesamte Betrieb betrachtet werden.

Die Analyse wurde insgesamt schon auf über 4000 Betrieben eingesetzt. Bei uns wird die Analyse ist seit Kurzem eingesetzt und wurde bereits auf zwei Betrieben erfolgreich durchgeführt.

Im ersten Schritt gilt es dabei, das Zusammenspiel von gesicherter Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Ressourcenschutz und Sozialverträglichkeit zu betrachten. Diese Betrachtung kann für landwirtschaftliche Betriebe mit Hilfe von RISE durchgeführt werden. Doch was ist RISE überhaupt? RISE (Response-Inducing Sustainability Evaluation) analysiert und bewertet die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit von Landwirtschafts­betrieben anhand von ausgewählten Indikatoren. Diese computerbasierte Methode wurde von der Berner Fachhochschule-HAFL entwickelt und seit dem Jahr 2000 weltweit in über 60 Ländern auf weit über 4000 Betrieben durch geschulte Berater eingesetzt. Die wichtigste Datenquelle ist ein Interview mit den Betriebsleitern. Es werden bei der RISE-Methode zehn Nachhaltigkeitsthemen mit 48 Indikatoren betrachtet. Dabei entsteht nach Auswertung aller Daten das RISE-Nachhaltigkeitspolygon (siehe Abbildung).

Das Polygon gibt einen ersten Überblick über die Ergebnisse. Die Übersicht und die ausgewerteten Daten dienen als Grundlage für ein Auswertungsgespräch vor Ort und ermöglichen es, Potenziale, die der Betrieb hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Umwelt und sozialen Aspekten hat, aufzuzeigen. Daraus leiten wir, die geschulten Berater, zusammen mit Ihnen als Betriebsleitern individuelle und konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Betriebsentwicklug ab.

Haben Sie die datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen umgesetzt?

Ist Ihnen bekannt, welche Vorschriften für Sie/Ihren Betrieb relevant sein können?

Seit fünf Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG-neu). Gemäß einer Umfrage im Jahr 2022 haben nur 22 Prozent der mit Sitz in Deutschland befragten Unternehmen die Anforderungen vollständig umgesetzt. Demnach besteht in vielen Unternehmen akuter Handlungsbedarf.

Für landwirtschaftliche Unternehmen können die Vorgaben beziehungsweise das Erfüllen von Artikel 30 (DSGVO) zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder Artikel 13 (DSGVO) zur Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person verpflichtend sein.

Wie ist der Umsetzungsstand in Ihrem Unternehmen?

Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Die gesetzlichen Vorgaben schaffen einen dringenden Handlungs­bedarf und gleichzeitig viel Verunsicherung für landwirtschaftliche Betriebe.

  • Was muss umgesetzt werden?
  • Wie können wir unsere personenbezogenen Daten schützen?
  • Braucht mein Betrieb tatsächlich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Entsprechen unsere umgesetzten Maßnahmen zum Datenschutz den gesetzlichen An­for­derungen?

Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden verstärken die Kontrollen!

Eine gute Datenschutzberatung ist hier unerlässlich, um sich datenschutzkonform auf­zu­stellen. Die für die Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes zuständigen Aufsichts­behörden haben im vergangenen Jahr die Kontrollen in den Unternehmen intensiviert und teilweise erhebliche Bußgelder für Versäumnisse und Verstöße gegen die DSGVO verhängt.

Unternehmenseigene Daten von Kunden, Lieferanten, Personal, Mitgliedern, Finanzen u. v. m. stellen heutzutage unverzichtbare Informationen eines Unternehmens dar. Gehen Daten verloren oder geraten in falsche Hände, kann dies neben dem Datenverlust auch weitere Auswirkungen haben wie z. B.:

  • Bußgelder durch Verstoß gegen Recht und Gesetz,
  • Unterbrechung der Betriebsabläufe mit finanziellen Auswirkungen und
  • Verlust des eigenen Unternehmensimages.

Welche Maßnahmen haben Sie dazu in Ihrem Betrieb umgesetzt und dokumentiert?

Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Wir bieten Unterstützung bei den erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen unter Einhaltung der DSGVO sowie anderer relevanter Gesetze und Vorschriften und prüfen mit Ihnen gemeinsam die Sicherheit Ihrer Unternehmensdaten und zeigen Ihnen Handlungs­optionen auf.

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen.

Marcus Lasch Profil bild

Marcus Lasch

Betreuung und Beratung Genossenschaften

Die Idee hinter der Initiative Agrar(-genossenschaften) ist denkbar einfach: Wir wollen Sie – unsere Mitglieder, die Agrargenossenschaften – und die Idee der Agrargenossenschaften stärken. Warum? Agrargenossenschaften stehen für eine nachhaltige Entwicklung der Agrarstruktur und sind wesentlich für die Entwicklung des ländlichen Raums. Agrargenossenschaften sind ein Zukunftsmodell für die Landwirtschaft – nicht nur in Ostdeutschland!

Die Agrargenossenschaften sind die zahlenmäßig größte Mitgliedergruppe im Genossenschaftsverband. Unsere Leistungen werden wir für diese Gruppe noch deutlicher fokussieren. Wir wollen auch die Agrargenossenschaften, die noch nicht Mitglied in unserem Verband sind, von unseren Leistungen überzeugen und damit auch noch mehr Gewicht als Interessenvertretung der Agrargenossenschaften gewinnen.

Die Initiative Agrar(-genossenschaften) hat ihre Arbeit im Juni 2022 in sieben Teilprojekten aufgenommen. In Prüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Bildung und Agrarberatung werden wir unsere Leistungen nicht nur zielgerichteter auf Sie – unsere Mitglieder – und Ihre Bedürfnisse ausrichten, sondern auch die Möglichkeiten von Synergien deutlicher nutzen. Beispielsweise werden die Potenziale der Digitalisierung in der Prüfung so genutzt, dass neben der Effizienzsteigerung der Prüfung der persönliche Kontakt vor Ort intensiver für eine Reflexion genutzt werden kann.

Im Bereich Interessenvertretung und Kommunikation möchten wir noch wirksamer für die Agrargenossenschaften werden. Ein kleiner erster Beitrag in der Mitgliederkommunikation ist der Newsletter, den Sie gerade lesen. Geben Sie uns hierzu gerne eine Rückmeldung. Wir wollen noch besser werden!

Es freut uns sehr, dass unser neues Schulungsangebot für Führungskräfte der GenoAkademie so gut angenommen wird. Neue Termine sind bereits festgelegt und stehen in den nächsten Tagen auf der Webseite unserer Akademie zur Verfügung. Wir informieren Sie im nächsten Newsletter darüber.

Und wer steht hinter der Initiative Agrar?

„Ich bin Dr. Simone Roscher und leite die Initiative Agrar. Ich bin Beraterin für Agrargenossenschaften, vor allem in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Besonders wichtig ist mir, dass die Initiative bei unseren Mitgliedern ankommt. Sie sollen von unseren Arbeiten profitieren. Am meisten freue ich mich über die Fortschritte und erste Erfolgsmeldungen, die wir bereits erzielen konnten. Die größte Herausforderung für mich ist, die einzelnen Teilinitiativen zu vernetzen und das Gesamte im Blick und somit auch die Initiative in ständiger Bewegung zu halten.“

Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II