Beim Boden- und Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern am 23.02.2023 in Linstow stand die neue Düngelandesverordnung MV im Mittelpunkt, zu der Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, ausführlich referierte. Dabei stellte Backhaus deutlich heraus, dass die Nitratbelastung des Grundwassers ein real existierendes Problem ist, welches gesundheitliche, ökologische, aber auch wirtschaftliche Risiken birgt, sodass dieses Problem gemeinsam angegangen werden muss. Mit der neuen Düngelandesverordnung sind insgesamt 32 Prozent statt bisher 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von den verschärften Regelungen der Düngeverordnung betroffen. Dies entspricht einem Flächenumfang von ca. 430.000 ha und betrifft knapp 2.750 Betriebe.
Im Anschluss referierte Frau Dr. Ines Bull von der Landesforschungsanstalt (LFA) des Landes Mecklenburg-Vorpommern und stellte anhand eines in Gülzow laufenden Dauerversuchs Ergebnisse zum Einfluss des mehrjährigen N-Saldos auf die Nitratauswaschung dar. Die Landesforschung kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Stickstoffdüngung grundsätzlich einen Einfluss auf die Nitratkonzentration und Nitratauswaschung hat, dies vor allem aber dann, wenn die zu Kulturen gegebenen Stickstoffdüngermengen über dem nach der Düngeverordnung festgelegten Düngebedarf liegen, sodass die Einhaltung der vorgegebenen Düngungsobergrenzen essenziell wichtig ist. Um die Nitratkonzentration im Sickerwasser weiter reduzieren zu können, müssen daher mehr Kulturen angebaut werden, die auch im Herbst viel Stickstoff aufnehmen können, sodass der Zwischenfruchtanbau weiter vorangebracht und gefördert werden muss.
Auch die zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) stellte neue Regelungen in Aussicht, die auf die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich im dritten Quartal 2023 zukommt. Hierbei handelt es sich um die geplante Einführung des Herkunfts- und Identifikationssystems Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (HIN) MV. Diese Nährstoffdatenbank soll einem breiten Monitoring im Rahmen der Düngeverordnung dienen und den Landwirtschaftsbetrieben bei der Erfüllung düngerechtlicher Vorgaben mehr Rechtssicherheit bieten. Hierfür werden verschiedene Module freigeschaltet, durch die die Landwirtschaftsbetriebe ihren Pflichten im Rahmen der Düngeverordnung fristgerecht nachkommen können.
Dies beinhaltet nach Angaben von Felix Holst, Leiter der LFB, zunächst Folgendes:
- Düngebedarfsermittlung der Nährstoffe N und P sowie deren Düngung auf Einzelschlagebene,
- gesamtbetriebliche Zusammenfassung der N- und P-Bedarfe sowie der aufgebrachten N- und P-Mengen,
- Ermittlung des N-Anfalls aus organisch und organisch-mineralischen Düngemitteln (170 kg N/ha).
Herr Holst wies in seinem Vortrag auch auf die Änderungen zur Stoffstrombilanzverordnung ab dem 01.01.2023 hin, wodurch nun
- Betriebe mit mehr als 20 ha LN oder mehr als 50 GV,
- Betriebe mit ≤ 20 ha LN oder ≤ 50 GVE, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, und
- Betriebe mit einer Biogasanlage, die Wirtschaftsdünger einsetzen/aufnehmen,
verpflichtet sind, auf der Bezugsebene des landwirtschaftlichen Betriebes in einer „Hof-Tor-Bilanz“ die Zufuhr und Abgabe von N und P zu bilanzieren. Diese Regelung betrifft alle im Bundesgebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
Die AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH unterstützt Sie gern bei der Durchführung dieser Bilanzierung und/oder bei anderweitigen Fragen zur Umsetzung der Vorgaben der Düngeverordnung. Nehmen Sie gern Kontakt mit Madlen Körner oder Katrin Wacker-Fester auf.
Alle Vorträge können auf der folgenden Internetseite noch einmal nachvollzogen werden:
Ökologischer Landbau (landwirtschaft-mv.de)