Ein Landwirt mit verschränkten Armen steht vor zwei Traktoren und lächelt

Politik

Wir machen uns stark für Sie und sorgen dafür, dass Ihre Interessen professionell in der Politik vertreten werden. Deshalb wollen wir wissen, was Sie bewegt, Ihnen das Wirtschaften erschwert und welche politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Sie deshalb fordern. Denn die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen:  

  1. durch die Vorgaben der Europäischen Agrarpolitik und ihre nationale Umsetzung, 
  2. die Transformation der Agrarwirtschaft? 
  3. Fachkräftemangel?

Wir bündeln Ihre Meinungen und Ihre Kritik zu mehrheitsfähigen Ansätzen und tragen dies gemeinsam mit Ihnen an politische Verantwortungsträger und Medien heran. Gemeinsam mit ihnen bringen wir uns konstruktiv in politische Debatten ein, unter anderem mit dem „Politik-Update“ oder in der eigenen Veranstaltungsreihe „Politik trifft Praxis“.

Aber auch in anderen Branchenformaten diskutieren wir Seite an Seite mit Ihnen und der Politik, zum Beispiel mit Landwirtschaftsminister*innen, über Chancen und Herausforderungen des Agrarmarktes. Wir setzen uns gerne für Sie ein!

In der politischen Arbeit sind zurzeit folgende Themen relevant:

Die Debatten in der politischen Landschaft sind dauerhaft in Bewegung. Wir haben die wichtigsten Themen für Sie gebündelt. 

Aktuell erhalten viele Agrargenossenschaften - anders als Einzellandwirte - keine Junglandwirteförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Genoverband e.V. kämpft in der politischen Arbeit und ist auf dem Rechtsweg aktiv, um die Diskriminierung und Benachteiligung von Genossenschaften zu verhindern. Dazu hat der Verband ein Musterklageverfahren initiiert, damit Agrargenossenschaften von der Förderung profitieren können. Unterstützen Sie das Klageverfahren jetzt

Die Einkommensstützung für Junglandwirte, die dazu dient, den Generationswechsel zu fördern und jungen Landwirten den Start zu erleichtern, wurde im Rahmen der GAP eingeführt. Im ersten Entwurf des GAP-Direktzahlungs-Gesetzes waren Mitglieder einer Agrargenossenschaft zunächst benachteiligt, da für sie keine Möglichkeit bestand, diese Förderung zu erhalten. Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, hat sich der Genoverband e.V. mit Nachdruck für die Interessen und die Gleichbehandlung der Agrargenossenschaften als landwirtschaftliche Mehrfamilienbetriebe eingesetzt. Mit Erfolg!  

Dank der Aktivitäten und einem Rechtsgutachten zum Thema hat der Genoverband die erstmalige Anerkennung von Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetrieb erreicht und damit eine Förderfähigkeit durchgesetzt. Die Möglichkeit für Agrargenossenschaften, diese Förderung zu beantragen, besteht somit offiziell erst seit der Antragstellung 2023. Junglandwirte, die Mitglied in einer Agrargenossenschaft sind, sind nun formal berechtigt, die Förderung zu empfangen. Zahlreiche Agrargenossenschaften haben die Förderung entsprechend beantragt. 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurde im Rahmen der Fördermittelbescheide für das Jahr 2024 jedoch zahlreichen Junglandwirten in entsprechender Position die Förderung untersagt. Für diesen Fall unterstützt der Genoverband e.V. seine Mitglieder mit rechtlicher Beratung, der Bereitstellung von Musterschreiben und dem eingangs genannten Musterklageverfahren zur Klärung der Rechtsfrage.  

Wie kann man sich als Agrargenossenschaft beteiligen?

Das beschriebene Klageverfahren wird für die Gesamtheit der betroffenen Agrargenossenschaften die notwendige Klärung bringen. Dies erfordert jedoch eine finanzielle Beteiligung. Sollten Sie Interesse haben, das Klageverfahren finanziell zu unterstützen, bitten wir Sie Ihre verbindliche Bereitschaft zur Unterstützung der Musterverfahren zu erklären. 

Dies können Sie mithilfe des hier verlinkten Formulars tun, welches Sie bitte an Uwe Tiet senden.

Für Rückfragen und Rücksprachen steht Ihnen Uwe Tiet über Uwe.Tiet@genoverband.de zur Verfügung - allgemeine Anfragen auch gerne über agrar@genoverband.de. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen erhalten Sie hier.  

Unser Experte Uwe Tiet war mit Ralf Stephan von der Bauernzeitung im Gespräch – den Beitrag lesen Sie hier

 
Antragsbedingungen 
 
 Die Einkommensstützung für Junglandwirte kann beantragt werden, sofern  

  • Das Alter des Junglandwirts/der Junglandwirtin im Jahr der erstmaligen Antragstellung unter 41 Jahre ist
  • Der Junglandwirt/die Junglandwirtin erst innerhalb der letzten fünf Jahre Kontrolle als Mitglied bzw. als Vorstandsmitglied über eine Agrargenossenschaft ausgeübt hat. Es darf zuvor noch kein Antrag auf Junglandwirteförderung gestellt worden sein. 

Zusätzlich muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein: 

  • Der Junglandwirt/die Junglandwirtin hat eine Berufsausbildung in der Landwirtschaft abgeschlossen oder einen Studienabschluss in Agrarwirtschaft erworben. 
  • Es wurde eine Bildungsmaßnahme absolviert, die mindestens 300 Stunden zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs umfasst. Der Junglandwirt/die Junglandwirtin war mindestens zwei Jahre in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben tätig, entweder durch einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden, als mithelfende/-r Familienangehörige/-r im Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder als Gesellschafter/-in eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer wöchentlichen Leistung von mindestens 15 Stunden. 

Trotz der Möglichkeit für Agrargenossenschaften diese Förderung zu beantragen, folgten auf viele Anträge ablehnende Bescheide – Grund war häufig, dass die Junglandwirte nicht allein entscheidungsfähig waren, sei es durch ihre Position als Mitglied oder auch als Teil des Vorstands.  

Die erhoffte Gleichberechtigung der Junglandwirte in Agrargenossenschaften ist in der praktischen Umsetzung der GAP-Zahlungen in diesem Punkt bislang nicht erreicht.   

Wir halten das Modell der Agrargenossenschaften für zukunftsweisend, um die aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen der Landwirtschaft   im Sinne einer wirklich nachhaltigen Landwirtschaft zu gestalten. Deshalb setzen wir uns als Verbandsfamilie politisch dafür ein, dass Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe chancengleich behandelt werden und dies in Deutschland praxisgerecht umgesetzt wird.

Mehr erfahren

Einige Bundesländer verfolgen mit Vorschlägen für Agrarstrukturgesetze das Ziel, die bestehende Agrarstruktur zu erhalten bzw. zu verbessern. Die vorgestellten Regeln sind allerdings nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen und würden Agrargenossenschaften bei ihrer Weiterentwicklung hindern. Vor allem für Kauf, Verkauf und Pacht von Flächen würde es eine Genehmigungspflicht geben. Der Genoverband e.V. setzt sich daher in der Interessenvertretung sehr intensiv gegen diese Regelungen ein und zeigt rechtliche Bedenken auf – mit Erfolg. Die meisten Länder führen diese Gesetzesvorhaben nicht fort, was auch auf die gute Zusammenarbeit mit anderen Verbänden zurückzuführen ist. Einzig Sachsen-Anhalt wird aller Voraussicht nach ein solches Gesetz erlassen, das für Agrargenossenschaften aber unkritisch ist.          

Die Grundidee der Agrarstrukturgesetze ist es die Eigentumsvielfalt landwirtschaftlicher Nutzfläche zu erhalten, einer Flächenkonzentration durch außerlandwirtschaftliche Investoren entgegenzuwirken und der Verteuerung von Agrarland vorzubeugen. Der Verband unterstützt das Anliegen nachteilige Entwicklungen für die Landwirtschaft abzuwehren und mittels einer Unterstützung der Landwirtschaft die regionale Wertschöpfung und den ländlichen Raum zu stärken. Die gewählten Maßnahmen in den Agrarstrukturgesetzen sind jedoch nicht geeignet, um diese Ziele zu erreichen, sondern behindern sogar die nachhaltige Entwicklung der Agrargenossenschaften als landwirtschaftliche Mehrfamilienbetriebe.  

Wir begrüßen es daher, dass Brandenburg, Sachsen und Thüringen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Agrarstrukturgesetz einführen werden. Im Sinne der Agrargenossenschaften begleiten wir diese Prozesse weiterhin sehr aufmerksam.    

Der Sachstand in den einzelnen Bundesländern:  

Zu dem Agrarstrukturellen Leitbild des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat der Genoverband bereits im Jahr 2020 eine Stellungnahme eingereicht. Seitdem haben Verbandsvertreterinnen und Vertreter an diversen Abstimmungs- und Diskussionsrunden mit dem Ministerium teilgenommen. Im Mai 2023 wurde zum Entwurf des Gesetzes zum Erhalt und zur Verbesserung der brandenburgischen Agrarstruktur auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Bodenmarkts (BbgASG) eine weitere Stellungnahme eingereicht. Diese können Sie hier nachlesen.  

Nach unserer Einschätzung ist es unwahrscheinlich, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet wird. 

Im Januar 2022 hat der Genoverband bereits eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft eingereicht. Darauf folgten im April 2023 eine Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes (ThürAFSG) sowie im September 2023 das gemeinsam von Thüringer Bauernverband e.V., dem Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. und dem Genoverband e.V. in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum oben genannten Gesetzesentwurf.  

Im Mai 2024 hat der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten entschieden, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt werden soll.   

Im März 2023 hat der Genoverband e.V. gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbauernverband e.V., und zwei weiteren Verbänden ein gemeinsames Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im sächsischen Landtag verfasst. Im Mai 2023 hat der Genoverband eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zum Erhalt und zur Verbesserung der sächsischen Agrarstruktur (Sächsisches Agrarstrukturgesetz – SächsAgrStrG) eingereicht und im Januar 2024 an der öffentlichen Anhörung teilgenommen.  

Nach unserer Einschätzung ist es unwahrscheinlich, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. 

Im Januar hat der Genoverband e.V. an einem Gespräch zu den Eckpunkten eines möglichen Gesetzes im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten teilgenommen. Im Februar hat der Verband eine entsprechende Stellungnahme zu den Eckpunkten abgegeben.  

Nach unserer Einschätzung könnte auf Grundlage der Eckpunkte ein akzeptables Gesetz entstehen.  

Bisher gibt es keine Informationen über die Erarbeitung eines neuen Agrarstrukturgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern.